Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Geltungsbereich:

1.1. Sämtliche Arbeiten und Aufträge unterliegen diesen Geschäftsbedingungen.

2. Kostenvoranschläge:

2.1. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich entgeltlich, es sei den, dass schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, wobei die gesonderte Entgeltlichkeit des Kostenvoranschlages automatisch bei Erteilung des Auftrages entfällt.

2.2. Der Kostenvoranschlag hinsichtlich der Arbeitszeiten beinhaltet auch die Wegzeit und die Magazinzeiten, wobei die Abrechnung der Arbeitszeit und des Materials nach tatsächlichem Aufwand und Verbrauch erfolgt.

2.3. Sollte nach Auftragserteilung der Kostenvoranschlag um mehr als 15% überschritten werden, so ist der Auftragnehmer verpflichtet den Auftraggeber darüber sofort zu verständigen.

3. Angebote:

3.1. Angebote sind nur in Schriftform gültig.

3.2. Ein Anbot gilt dann als angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer erfolgt ist.

4. Preise:

4.1. Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung Änderungen bei den Lohnkosten und/oder Beschaffungskosten der Materialen aus welchen Gründen auch immer ein, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, es sei denn, dass zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung weniger als ein Monat liegt.

4.2. Für zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

5. Leistungsausführung:

5.1. Zur Ausführung der Leistung ist der Auftragnehmer frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertraglichen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber seine Verpflichtung erfüllt, sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Vorraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, wobei geringfügige, dem Auftragnehmer zumutbare Änderungen in technischen Belangen, dem Auftragnehmer vorbehalten bleiben.

5.2. Erforderliche Bewilligungen welcher Art auch immer sind vom Auftraggeber beizubringen.

5.3. Der Auftraggeber hat zur Lagerung des Materials und dem Werkzeug kostenlos geeignete Räume, sowie kostenlos die erforderliche Energie- und Wassermengen zur Verfügung zu stellen.

6. Leistungsfrist:

6.1. Liefer- und Fertigstellungstermine sind unverbindliche, es sei denn, sie wurde ausdrücklich schriftlich zugesichert.

6.2. Wird die Leistungsausführung durch Umstände bewirkt die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so werden die verbindlich zugesagten Termine entsprechend hinausgeschoben, ohne dass der Auftragnehmer einen wie immer gearteten Anspruch daraus ableiten kann.

6.3. Die durch die Verzögerung auflaufenden Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

7. Zahlung:

7.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, je nach Baufortschritt Teilrechnungen zu legen, oder aber die Hälfte der Auftragssumme sofort, und den Rest nach Fertigstellung zu verrechnen.

7.2. Sämtliche Rechnungen sind prompt und ohne Abzug zahlbar, es sei denn, dass ein Skonto-Abzug schriftlich zugesichert wurde.

7.3. Bei verschuldet oder unverschuldeten Zahlungsverzug werden die üblichen Bankzinsen, zumindest jedoch 5%, geltend gemacht.

8. Eigentumsvorbehalt:

8.1. Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

9. Beschränkung des Leistungsumfanges:

9.1. Bei Montage- und Instandsetzungsarbeiten ist das Verursachen von Schäden an bereits vorhandenen Leistungen, Rohrleitungen, Armaturen, sanitären Einrichtungsgegenständen, Geräten ect., als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler möglich, solche Schäden gehen zu Lasten des Auftraggebers.

9.2. Der Auftragnehmer verrichtet weder Elektro- noch andere Professionistenarbeiten.

9.3. Für beigestellte Ware wird keine Gewährleistung übernommen.

9.4. Dem Verbrauch oder dem Verschleiß unterliegende Materialen haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.

10. Gewährleistung/Schadenersatz:

10.1. Die Gewährleistung beginnt mit Übergabe an bzw. Übernahme durch den Auftraggeber.

10.2. Der Auftraggeber kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung, danach den Austausch der Sache, und nur wenn dies nicht möglich ist, Preisminderung geltend machen.

10.3. Alle sonstigen Ansprüche, insbesondere die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden, ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer hat grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten.

11. Erfüllungsort:

11.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragsnehmers.


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